für Verbraucher (B2C)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher

my small car

B2C

 

  1. Präambel

 

Die AREVIG e.U., Preglstraße 39, 4600 Wels kontakt@mysmallcar.at, (in der Folge „MSC“), bietet für private Personen (in der Folge „VERKÄUFER“) eine Online-Vertriebs-Plattform auf der Website: www.mysmallcar.at (in der Folge „PLATTFORM“) für KFZ an. Die VERKÄUFER haben die Möglichkeit, KFZ- Fahrzeuge ihren Kunden (in der Folge „ENDKUNDE“) online zu präsentieren. MSC richtet sich dabei im Speziellen auf den Vertrieb von kleinen Fahrzeugen, daher der Name „My small car“.

 

Klarstellend wird festgehalten, dass MSC in Bezug auf den Verkauf von KFZ-Fahrzeugen weder Vertragspartner des VERKÄUFERS noch des ENDKUNDE ist. MSC ist auch kein Vermittler. MSC stellt lediglich die PLATTFORM auf technischer Ebene zur Verfügung. Einen Umsatz generiert MSC dadurch, indem VERKÄUFER ein Entgelt für die Positionierung von KFZ-Fahrzeugen auf der PLATTFORM bezahlen.

 

Diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge „AGB“) liegt der Annahme zu Grunde, dass es sich beim VERKÄUFER um einen Verbraucher im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 KSchG handelt. Für Inserate durch Unternehmer gelten die „AGB Unternehmer“.

 

Zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Dies geschieht ohne Diskriminierungsabsicht.

 

  1. Geltungsbereich und Verweis auf AGB

 

Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem VERKÄUFER einerseits und MSC andererseits.

 

  1. Nutzungsvoraussetzungen

 

Der VERKÄUFER ist verpflichtet, im Zuge der Geschäftsbeziehung wahre und vollständige Angaben zu machen und seine Daten stets aktuell zu halten. Er hat seine Daten vertraulich zu behandeln (dies betrifft insbesondere etwaige Log-In-Daten oder Passwörter). Sollte der VERKÄUFER den Verdacht eines Missbrauchs durch Dritte haben, hat er MSC unverzüglich davon zu informieren.

 

Der VERKÄUFER hat alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die technische Bereitstellung der PLATTFORM gefährden oder beeinträchtigen (inklusive Cyber-Attacken) könnten. Ein derartiges Verhalten wird rechtlich verfolgt.

 

Der VERKÄUFER hat geeignete Vorkehrungen zu treffen um die PLATTFORM vor dem unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen.

 

Es liegt in der Verantwortung des VERKÄUFERS die erforderliche elektronische Infrastruktur (stabile Internetverbindung sowie Hard- und PLATTFORM-Infrastruktur) für den Betrieb der PLATTFORM zu schaffen. MSC treffen diesbezüglich keine Aufklärungs- und Beratungspflichten.

 

Es obliegt dem VERKÄUFER, die Kompatibilität (also die Interaktionsfähigkeit mit der bestehenden Soft- und Hardwareinfrastruktur des VERKÄUFERS) und den Funktionsumfang der PLATTFORM vor deren entgeltlicher Nutzung zu überprüfen. MSC treffen diesbezüglich keine Aufklärungs- oder Beratungspflichten.

 

  1. Angebot, Vertragsabschluss und Beginn der Zahlungspflicht

 

Durch Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig inserieren“ und der Ausfüllung der erforderlichen Daten gibt der VERKÄUFER ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit MSC ab. MSC ist grundsätzlich nicht verpflichtet dieses Angebot anzunehmen.

 

MSC wird dem VERKÄUFER den Zugang des Angebots unverzüglich elektronisch bestätigen. Der Vertrag mit dem VERKÄUFER kommt jedoch erst dann zustanden, wenn das Angebot von MSC angenommen wird. Die Annahme kann auch (konkludent) dadurch erfolgen, indem die Platzierung eines Inserates ermöglicht wird.

 

  1. Sperrung von Inhalten und Verweigerung der Registrierung

 

MSC ist dazu berechtigt das Hochladen von Inseraten zu verweigern bzw diese zu entfernen, wenn MSC Tatsachen oder Umstände bewusst werden, aus denen eine rechtswidrige Tätigkeit oder Information des VERKÄUFERS offensichtlich wird.

 

MSC ist weiters berechtigt einen VERKÄUFER zu sperren, wenn dieser trotz Mahnung vertragswidrig handelt, sich der VERKÄUFER trotz Mahnung in Zahlungsverzug befindet oder ein begründeter Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung der PLATTFORM besteht.

 

  1. Vorgaben an Inserate

 

Der VERKÄUFER verpflichtet sich dazu, dass er beim Hochladen von Informationen auf der PLATTFORM sämtliche gesetzlichen Vorschriften, insbesondere das Urheberrecht und Datenschutzrecht, beachtet.

 

Die Inserate müssen folgendes technisches Format aufweisen:

 

Ideale Größe der Bilder:

800 x 470 px oder höher.
Verwenden Sie keine abgerundeten Bilder

 

  1. Zahlungsmodalitäten

 

Die konkret zu zahlenden Preise sowie die Dauer der Dienstleistung von MSC richtet sich nach dem vom VERKÄUFER ausgewählten Leistungspaket.

 

Das Entgelt für den Bezug des Leistungspaketes ist im Voraus zu entrichten. Die Preise werden transparent auf der Website der MSC ausgewiesen. Die auf der Website der MSC angeführten Preise verstehen sich in EUR und beinhalten alle Steuern sowie auch (etwaige) Versandkosten. Im Zweifel ist die Umsatzsteuer noch nicht inkludiert. Es gelten jeweils die im Bestellzeitpunkt angeführten Beträge. Die Festsetzung der Preise obliegt der MSC.

 

Das Entgelt ist auf das Konto der MSC zu bezahlen. Die von der MSC akzeptierten Zahlungsmittel werden auf der Website ausgewiesen.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass MSC den VERKÄUFER nicht gesondert über die automatische Verlängerung des Vertragsverhältnisses informiert.

 

Die Forderungen von MSC werden, sofern technisch möglich, automatisch am Tag des Vertragsabschlusses abgebucht und fällig. Sofern das Vertragsverhältnis nicht gekündigt wird, erfolgt die nächste Abbuchung am ersten Tag der folgenden Zahlungsperiode. Der VERKÄUFER hat dafür zu sorgen, dass am Tag der Fälligkeit ausreichende Mittel auf dem von ihm angeführten Zahlungskonto verfügbar sind.

 

Sofern die Forderungen nicht binnen vierzehn Tagen bezahlt werden, wird MSC den gesetzlich zulässigen Verzugszins ab dem Tag der Fälligkeit verrechnen. Für Mahnschreiben kann ein Aufwandsersatz von EUR 25,00 pro Mahnschreiben in Rechnung gestellt werden. MSC bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass ein höherer Schaden oder Aufwand eingetreten ist.

 

  1. Rücktrittsrecht nach FAGG

 

Der VERKÄUFER hat das Recht, seine Vertragserklärung oder einen bereits zustande gekommenen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen zu widerrufen, wenn der Vertrag im elektronischen Weg abgeschlossen wurde. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der VERKÄUFER die MSC mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der VERKÄUFER kann dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, welches im Anhang I B des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz angeführt ist (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008847) und auch auf der Website von MSC abgerufen werden  kann.

 

Widerrufserklärung sind an die folgende Adresse zu richten:

 

AREVIG Atam Aram Silahli e.U.

/Preglstraße 39

/A-4600 Wels

/Tel.:+43 (0)72 42 224 002

/E-Mail: kontakt@mysmallcar.at

 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der VERKÄUFER die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Wenn von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, wird dem VERKÄUFER eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermittelt.  Wenn der VERKÄUFER die Vertragserklärung oder einen bereits zustande gekommenen Vertrag widerruft, hat MSC alle Zahlungen, die es vom VERKÄUFER bereits erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von MSC angebotene, günstige Standardlieferung gewählt hat) unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei MSC eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwendet MSC dasselbe Zahlungsmittel, das der VERKÄUFER bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung trägt der VERKÄUFER. Ist ein Wertverlust einer Ware darauf zurückzuführen, dass die Ware in einer Art und Weise benutzt wurde, die zur Prüfung der Beschaffenheit nicht notwendig ist, hat der VERKÄUFER für diesen Wertverlust einzustehen.

 

Wenn die Lieferung von unkörperlichen digitalen Inhalten (i) mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden, verbunden mit (ii) dessen Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vorzeitiger Vertragserfüllung und (iii) nach Zurverfügungstellung einer Vertragsausfertigung oder Vertragsbestätigung erfolgt, so hat der VERKÄUFER einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der VERKÄUFER der MSC von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

  1. Werknutzungsbewilligung

 

MSC erteilt dem VERKÄUFER die nicht ausschließliche, zeitlich, inhaltlich und örtlich für die Zwecke des Geschäftsverhältnisses beschränkte Werknutzungsbewilligung (im Sinne des § 24 Abs 1 erster Satz UrhG) die PLATTFORM zu nutzen.

 

Eine Unter- bzw Weiterlizenzierung ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung von MSC zulässig.

 

Alle auf der PLATTFORM zugänglich gemachten Inhalte genießen immaterialgüterrechtlichen Schutz. Jede nicht vom gegenständlichen Vertragszweck gedeckte Nutzung kann zivilrechtlich und strafrechtlich verfolgt werden. Kennzeichnungen der PLATTFORM, insbesondere Urheberrechtsvermerke, Marken, Seriennummern oder ähnliches dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.

 

  1. Zurverfügungsstellungspflicht

 

MSC ist dazu verpflichtet, dem VERKÄUFER für die Dauer des Vertragsverhältnisses die PLATTFORM zur Verfügung zu stellen.

 

Unbeschadet dessen ist MSC dazu berechtigt, Wartungsarbeiten an der PLATTFORM vorzunehmen.

 

MSC verpflichtet sich zu einer Verfügbarkeit von 95% pro Jahr. Nicht in diese Verfügbarkeit negativ eingerechnet werden Wartungsarbeiten, Cyber-Angriffe und Unterbrechungen aufgrund höherer Gewalt.

 

  1. Änderungsrecht

 

MSC behält sich das Recht vor, ihre Dienstleistung zu ändern oder auszutauschen. Ein Anspruch auf Beibehaltung eines bestimmten Zustandes besteht nicht.

 

  1. Änderungswünsche

 

Der VERKÄUFER ist berechtigt, Änderungen an der PLATTFORM vorzuschlagen („Customizing“). MSC ist nicht verpflichtet, diesen Änderungswünschen nachzukommen.

 

MSC ist berechtigt, ein gesondertes Entgelt für die Umsetzung der Änderungswünsche in Rechnung zu stellen. MSC wird dem VERKÄUFER in diesem Fall vorab ein entsprechendes Angebot für die Umsetzung der Änderungswünsche übermitteln.

 

In diesem Fall, so wie generell bei nicht bereits vom Pauschalentgelt abgedeckten Leistungen, erfolgt eine Leistungsverrechnung nach Time & Material.

 

Die urheberrechtlichen Verwertungsrechte an diesen Änderungen stehen alleine und exklusiv MSC zu, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. MSC wird jedoch dem VERKÄUFER eine Werknutzungsbewilligung im Sinne des § 24 Abs 1 erster Satz UrhG an diesen Änderungen für die Dauer des Vertragsverhältnisses erteilen.

 

  1. Mitwirkungspflichten

 

Der VERKÄUFER ist verpflichtet, im für die Nutzung der PLATTFORM erforderlichen Umfang mitzuwirken. Aus einem Versäumnis dieser Mitwirkungspflichten können der MSC keine Nachteile erwachsen.

 

  1. Haftung für Schadenersatz und Gewährleistung

 

Die Haftung der MSC für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftung ist beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden.

 

Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht hinsichtlich Personenschäden und hinsichtlich des Produkthaftungsgesetzes sowie bei einer vorsätzlichen Schädigung.

 

Gewährleistungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

MSC haftet nicht für 3rd-Party-PLATTFORM und/oder PLATTFORM-Elemente (Plug-Ins, Bibliotheksdateien) die nicht von MSC freigegeben wurden. Ebenso haftet MSC nicht für vom VERKÄUFER selbst programmierte PLATTFORM-Elemente (Plug-Ins).

 

Für die Rechtmäßigkeit oder die Richtigkeit der vom VERKÄUFER eingestellten Inhalte ist ausschließlich der VERKÄUFER verantwortlich. MSC trifft keine Verpflichtung die vom VERKÄUFER veröffentlichten Inhalte zu überwachen oder zu forschen, ob eine rechtswidrige Tätigkeit vorliegt (§ 18 Abs 1 ECG).

 

  1. Beiziehung von Subunternehmern

 

MSC kann sich für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag Subunternehmer bedienen.

 

  1. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

MSC ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. MSC wird den VERKÄUFER über solche Änderungen durch Zusendung der geänderten Geschäftsbedingungen an die ihm zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse informieren. Eine Verschlechterung der Situation des VERKÄUFERS im Wege der Änderung der AGB bedarf einer sachlichen Rechtfertigung.

 

  1. Datenschutz und Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen

 

Die Weitergabe von Daten und Informationen an die jeweiligen erforderlichen Geschäftspartner ist im zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Ausmaß erlaubt. Ansonsten ist MSC und der VERKÄUFER wechselseitig verpflichtet, über die mit dem anderen in Zusammenhang stehenden Umstände und Daten, in deren Kenntnis sie aufgrund der vorliegenden Geschäftsbeziehung gelangen, Verschwiegenheit zu bewahren und insbesondere das Datengeheimnis einzuhalten. Diese Verpflichtungen zum Daten- und Geschäftsgeheimnis gelten auch über das Vertragsverhältnis hinaus. MSC und der VERKÄUFER verpflichten sich weiters, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen in diesem Sinn zu belehren und anzuweisen.

 

Die Vertragsparteien verpflichtet sich weiters dazu, wechselseitig offengelegte Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse angemessen im Sinne des 26b Abs 1 Z 3 UWG zu schützen.

 

  1. Dauer des Vertragsverhältnisses

 

Das Vertragsverhältnis mit dem VERKÄUFER wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Es kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Letzten des jeweiligen Monats gekündigt werden. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt dadurch unbenommen.

 

Die MSC trifft, abgesehen von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (im Sinne des § 212 UGB bzw §132 BAO), keine Verpflichtung, Daten, welche über die PLATTFORM gewonnen wurden, über das Vertragsverhältnis hinaus zu speichern.

 

  1. Sperrung des Zugangs zur PLATTFORM

 

Sofern MSC berechtigten Grund zur Annahme hat, dass der VERKÄUFER, oder einer seiner ENDKUNDEN, die PLATTFORM auf rechtswidrige Art und Weise verwendet, ist MSC berechtigt, den Zugang zur PLATTFORM unverzüglich, und ohne vorherige Ankündigung, zu sperren. Die Möglichkeit weiterer Rechtsbehelfe bleibt dadurch unbenommen. Sollte einem ENDKUNDEN durch die Sperrung des Vertragsverhältnisses ein Schaden entstehen, kann MSC dafür nicht haftbar gemacht werden, es sei denn, diese Sperrung war offensichtlich unbegründet.

 

  1. Gerichtsstand und anwendbares Recht

 

Diesem Vertragsverhältnis liegt österreichisches Recht zugrunde. Diese Rechtswahl darf jedoch nicht dazu führen, dass dem VERKÄUFER der Schutz entzogen wird, den ihm die zwingenden Regelungen seines Aufenthaltsstaats gewähren (vgl Art 6 Abs 2 Rom I-VO). Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) sowie von Verweisungsnormen ist ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wels. Wenn der VERKÄUFER ist und im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder im Inland beschäftigt ist, so kann der Kunde davon abweichend nur vor jenen Gerichten geklagt werden, in deren Sprengel sein Wohnsitz, sein gewöhnlicher Aufenthalt oder sein Ort der Beschäftigung liegt.

 

Es wird auf die Möglichkeit einer Streitbereinigung im Wegen einer Online-Streitbeilegungsplattform (Art 14 Abs 1 S 1 ODR-VO) (https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE) und nationaler Verbraucherschlichtungsstellen hingewiesen.

 

  1. Sonstiges

 

Falls ein Teil dieser Bedingungen unwirksam sein sollte, wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bedingung soll durch eine solche wirksame Bedingung ersetzt werden, die dem aus der Vereinbarung erkennbaren Willen beider Vertragsparteien wirtschaftlich möglichst nahekommt.

 

Abänderungen dieser Bedingungen sowie Ergänzungen zu diesen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart und gezeichnet sind, es sei denn, es wurde etwas Gegenteiliges vereinbart.

 

MSC empfiehlt dem VERKÄUFER diese AGB dauerhaft zu speichern.

 

(Sommer 2020)

 

Informationen gemäß § 5 ECG, § 25  Abs 5 MedienG und § 14 UGB:

 

/AREVIG Atam Aram Silahli e.U.

/Preglstraße 39

/A-4600 Wels

/Tel.:+43 (0)72 42 224 002

/Mobil:+43 (0)676 735 06 06

/Homepage: www.mysmallcar.at

/E-Mail: kontakt@mysmallcar.at

 

Inhaber: Atam Aram SILAHLI

Amtsgericht Wels A-4600,

UID-Nr. ATU 65864549

Firmenbuch-Nr. FN 345502 t

 

Mitglied der Wirtschaftskammer

Unternehmensgegenstand: Ankündigungsunternehmen